FAHRSCHULE
Gießler
Startseite Startseite Führerschein Führerschein Ausbildung Ausbildung Wissenswertes Wissenswertes Bildgalerie Bildgalerie Datenschutz Datenschutz Allgemeines:  Der Bewerber muss persönlich den ”Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis”, entsprechend der gewünschten Führerscheinklasse, bei der für seinen Wohnsitz gültigen Behörde (LRA Abteilung Fahrerlaubniswesen) stellen.  Die Antragstellung kann frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters der jeweiligen Führerscheinklasse erfolgen.  Theoretische Prüfungen sind 3 Monate und praktische Prüfungen 4 Wochen vor dem erforderlichen Geburtstag möglich.  Die theoretischen und praktischen Prüfungen werden von der DEKRA abgenommen und die dafür erhobenen Gebühren müssen im Voraus überwiesen werden.  Nach bestandener praktischer Prüfung wird dem Bewerber eine vorläufige Fahrberechtigung ausgedruckt, welche ab Ausstellungsdatum 3 Monate Gültigkeit besitzt. In dieser Zeit wird der richtige Führerschein erstellt, dieser kann dann in  der zuständigen Behörde abgeholt, oder auf Antrag per Post zu gesendet werden.  Fahrerlaubnis und Führerschein - was ist der Unterschied? Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Der Führerschein ist der amtliche, mit zuführende und auf verlangen vorzuzeigende Nachweis der Fahrerlaubnis.  Seit 19.01.2013 ist die Gültigkeit des Führerscheindokumentes (ähnlich der eines Personalausweises) auf 15 Jahre begrenzt, die Fahrerlaubnis erlischt nicht, es müssen keine Prüfungen wiederholt werden. Vor Ablauf muss eine Neuausstellung bei der Behörde beantragt werden.  Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, egal welcher Form (DDR alt, DDR neu, BRD alt, BRD neu....), sind bis spätestens 19.01.2033 umzutauschen.  (siehe auch unter Wissenswertes)
Antrag: - Formular in der Fahrschule holen und ausfüllen,   eigene Unterschrift und Unterschrift beider Eltern bei unter   18 Jährigen - Nachweis Sehtest - Nachweis “Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen” - biometrisches Passbild - gültiger Personalausweis Zusätzlich bei “Begleitetes Fahren mit 17 Jahren” - Antrag zur Teilnahme, eigene Unterschrift und Unterschrift   beider Eltern - Antrag für jede Begleitperson (mind. 30 Jahre, mind. 5 Jahre   im Besitz des Führerschein Klasse B, max 1 Punkte in   Flensburg) - Führerschein der Begleitpersonen, keine Ablichtung Ist der Bewerber bei Abgabe der Unterlagen unter 18 Jahre müssen immer beide Eltern unterschreiben. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, muss die Negativbescheinigung des Jugendamtes oder ein anderer gültiger Nachweis vorgelegt werden. Wieviel kostet nun der Führerschein? Genaueres zu diesen Thema sagen wir dir gerne in einem unverbindlichen, persönlichen Gespräch im Fahrschulbüro, welches mehr aussagt als verlockende Angebote mit Namen wie “Tiefpreis”, “Sonderpreis”, “Festpreis” oder Rabattaktionen. Das Sprichwort sagt nicht umsonst “die Rechnung kommt am Ende”.
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