FAHRSCHULE
Gießler
Neu ab 2020 !!!
Inhaber der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse “B”, dürfen Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 ohne
Führerscheinantrag bei der Behörde und Prüfung durch die Dekra ,fahren.
Voraussetzung dafür: 1. vollendetes 25. Lebensjahr
2. Führerscheinklasse B seit mindestens 5 Jahren
3. Schulung in einer Fahrschule für Klasse “A” durch einen Fahrlehrer Klasse “A”
Schulungsumfang: 4 Doppelstunden Theorie a90 min, sowie mindestens 5 Doppelstunden Praxis a90 min
In den 5 Doppelstunden müssen Lerninhalte der Grundfahrelemente, Überland- und Autobahnfahrt
vermittelt werden.
Der Bewerber erhält eine Bescheinigung von der Fahrschule, mit welcher er bei der Behörde in seinen Führerschein
zu dem Eintrag B noch die Schlüsselzahl 196 bekommt. Damit darf er Krafträder bis 125ccm und max. 11kw bei einen
Leistungs-Gewichtsverhältnis von mind. 0,1kw/kg, also A1 Fahrzeuge, fahren. (nur im Inland)
Die Schlüsselzahl 196 ist kein Motorrad-Führerschein, nur eine Berechtigung, es kann nach 2 Jahren kein Aufstieg
auf die Führerscheinklasse A2 und nach weiteren 2 Jahren auf die A erfolgen !!!
Auszüge aus dem neuen Bußgeldkatalog
Geschwindig- ( i.O. - im Ort, a.O. - außer Orts, P- Punkt, Mon - Fahrverbot in Monaten )
keitsübertretung
in km/h
bis 10 i.O. 30 € a.O. 20 €
11 - 15 i.O. 50 € a.O. 40 €
16 - 20 i.O. 70 € a.O. 60 €
21 - 25 i.O. 80 € 1 P 1 Mon a.O. 70 € 1 P
26 - 30 i.O. 100 € 1 P 1 Mon a.O. 80 € 1 P 1 Mon
31 - 40 i.O. 160 € 2 P 1 Mon a.O. 120 € 1 P 1 Mon
41 - 50 i.O. 200 € 2 P 1 Mon a.O. 160 € 2 P 1 Mon
51 - 60 i.O. 280 € 2 P 2 Mon a.O. 240 € 2 P 1 Mon
61 - 70 i.O. 480 € 2 P 3 Mon a.O. 440 € 2 P 2 Mon
71 + i.O. 680 € 2 P 3 Mon a.O. 600 € 2 P 3 Mon
Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen: ab 55 € bis 100 € + 1 P
Parken auf Geh- und Radwegen: ab 55 € (alt 20 €) bis 100 € + 1 P
Beim Abbiegen anderen den Vorrang nehmen (auch Fußgängern): 40 € (alt 20 €), mit Gefährdung bis 140 € (alt 70 €)
+ 1 P und 1 Mon
Parken auf Parkplatz für Schwerbehinderte: 55 € (alt 35 €)
Parken und Halten in 2. Reihe: 55 € (alt 20 €), mit Behinderung bis 110 €, mit Sachbeschädigung + 1 P
Parken an engen und unübersichtlichen Stellen: 35 € (alt 15 €)
Achtung an alle Fahranfänger, Vorsicht bei Fahrten im Ausland!
Im europäischen Ausland gelten für Fahranfänger oft von deutschen Verkehrsegeln abweichende Bestimmungen
welche unbedingt einzuhalten sind. Es drohen sonst zum Teil empfindliche Strafen, hierzu einige Beispiele.
Italien: Führerschein weniger als 3 Jahre auf Schnellstraßen 90km/h statt 110km/h, Autobahn 100km/h statt 130km/h
0,0 Promille für unter 21 Jährige, Strafen bis 627€
Frankreich: Führerschein weniger als 3 Jahre auf Landstraßen 80km/h statt 90km/h, Schnellstraßen 100km/h statt
110km/h, Autobahn 110km/h statt 130km/h
Kroatien: alle Autofahrer bis 25 Jahre auf Landstraßen 80km/h statt 90km/h, Schnellstraßen 100km/h statt 110km/h
Autobahnen 120km/h statt 130km/h, 0,0 Promille
Österreich: Führerschein weniger als 2 Jahre 0,0 Promille, ab 0,1 Promille Bußgeld bis 2.180€
Niederlande: Führerschein weniger als 5 Jahre max. 0,2 Promille, Bußgeld mindestens 300€
An die Besitzer der Führerscheinklasse A2
Auf Grund einer Klage der EU Kommission musste in Deutschland die 3. EU Führerscheinrichtlinie durchgesetzt
werden (28.12.2016). Dies bedeutet das auf 35kw gedrosselte Krafträder nicht von Motorrädern, welche im
Grundmodell mehr als 70kw haben, abgeleitet sein dürfen (auch wenn der Drosselsatz eine ABE hat).
In Deutschland gibt es eine Übergangsregelung für Fahrerlaubnisinhaber A2, welche ihre
Führerschein zwischen 19.01.2013 und 28.12.2016 ausgestellt bekommen haben. Sie dürfen ein so gedrosseltes
Motorrad aber nur im Inland fahren.
Bei Kontrollen im Ausland (z.B. Italien, Österreich..) besteht der Straftatbestand “Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis”!