FAHRSCHULE
Gießler
Startseite Startseite Führerschein Führerschein Ausbildung Ausbildung Wissenswertes Wissenswertes Bildgalerie Bildgalerie Datenschutz Datenschutz
Neu ab 2020 !!! Inhaber der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse “B”, dürfen Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 ohne Führerscheinantrag bei der Behörde und Prüfung durch die Dekra ,fahren. Voraussetzung dafür: 1. vollendetes 25. Lebensjahr                                       2. Führerscheinklasse B seit mindestens 5 Jahren                                       3. Schulung in einer Fahrschule für Klasse “A” durch einen Fahrlehrer Klasse “A” Schulungsumfang:  4 Doppelstunden Theorie a90 min, sowie mindestens 5 Doppelstunden Praxis a90 min                                   In den 5 Doppelstunden müssen Lerninhalte der Grundfahrelemente, Überland- und Autobahnfahrt                                     vermittelt werden. Der Bewerber erhält eine Bescheinigung von der Fahrschule, mit welcher er bei der Behörde in seinen Führerschein zu dem Eintrag B noch die Schlüsselzahl 196 bekommt. Damit darf er Krafträder bis 125ccm und max. 11kw bei einen Leistungs-Gewichtsverhältnis von mind. 0,1kw/kg, also A1 Fahrzeuge, fahren. (nur im Inland) Die Schlüsselzahl 196 ist kein Motorrad-Führerschein, nur eine Berechtigung, es kann nach 2 Jahren kein Aufstieg auf die Führerscheinklasse A2 und nach weiteren 2 Jahren auf die A erfolgen !!! Auszüge aus dem neuen Bußgeldkatalog Geschwindig-                                                         ( i.O. - im Ort, a.O. - außer Orts, P- Punkt, Mon - Fahrverbot in Monaten )  keitsübertretung in km/h bis  10                i.O.      30 €                                     a.O.      20 € 11 - 15                i.O.      50 €                                     a.O.      40 € 16 - 20                i.O.      70 €                                     a.O.      60 € 21 - 25                i.O.      80 €    1 P    1 Mon             a.O.      70 €    1 P 26 - 30                i.O.    100 €    1 P    1 Mon             a.O.      80 €    1 P    1 Mon 31 - 40                i.O.    160 €    2 P    1 Mon             a.O.    120 €    1 P    1 Mon 41 - 50                i.O.    200 €    2 P    1 Mon             a.O.    160 €    2 P    1 Mon 51 - 60                i.O.    280 €    2 P    2 Mon             a.O.    240 €    2 P    1 Mon 61 - 70                i.O.    480 €    2 P    3 Mon             a.O.    440 €    2 P    2 Mon 71 +                    i.O.    680 €    2 P    3 Mon             a.O.    600 €    2 P    3 Mon Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen: ab 55 € bis 100 € + 1 P Parken auf Geh- und Radwegen: ab 55 € (alt 20 €) bis 100 € + 1 P Beim Abbiegen anderen den Vorrang nehmen (auch Fußgängern): 40 € (alt 20 €), mit Gefährdung bis 140 € (alt 70 €)                                                                                                                   + 1 P und 1 Mon Parken auf Parkplatz für Schwerbehinderte: 55 € (alt 35 €) Parken und Halten in 2. Reihe: 55 € (alt 20 €), mit Behinderung bis 110 €, mit Sachbeschädigung + 1 P Parken an engen und unübersichtlichen Stellen: 35 € (alt 15 €)                                                              
Achtung an alle Fahranfänger, Vorsicht bei Fahrten im Ausland! Im europäischen Ausland gelten für Fahranfänger oft von deutschen Verkehrsegeln abweichende Bestimmungen welche unbedingt einzuhalten sind. Es drohen sonst zum Teil empfindliche Strafen, hierzu einige Beispiele. Italien: Führerschein weniger als 3 Jahre auf Schnellstraßen 90km/h statt 110km/h, Autobahn 100km/h statt 130km/h              0,0 Promille für unter 21 Jährige, Strafen bis 627€ Frankreich: Führerschein weniger als 3 Jahre auf Landstraßen 80km/h statt 90km/h, Schnellstraßen 100km/h statt                      110km/h, Autobahn 110km/h statt 130km/h Kroatien: alle Autofahrer bis 25 Jahre auf Landstraßen 80km/h statt 90km/h, Schnellstraßen 100km/h statt 110km/h                  Autobahnen 120km/h statt 130km/h, 0,0 Promille Österreich: Führerschein weniger als 2 Jahre 0,0 Promille, ab 0,1 Promille Bußgeld bis 2.180€ Niederlande: Führerschein weniger als 5 Jahre max. 0,2 Promille, Bußgeld mindestens 300€                                                       An die Besitzer der Führerscheinklasse A2 Auf Grund einer Klage der EU Kommission musste in Deutschland die 3. EU Führerscheinrichtlinie durchgesetzt werden (28.12.2016). Dies bedeutet das auf 35kw gedrosselte Krafträder nicht von Motorrädern, welche im Grundmodell mehr als 70kw haben, abgeleitet sein dürfen (auch wenn der Drosselsatz eine ABE hat). In Deutschland gibt es eine Übergangsregelung für Fahrerlaubnisinhaber A2, welche ihre  Führerschein zwischen 19.01.2013 und 28.12.2016 ausgestellt bekommen haben. Sie dürfen ein so gedrosseltes Motorrad aber nur im Inland fahren. Bei Kontrollen im Ausland (z.B. Italien, Österreich..) besteht der Straftatbestand “Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis”!