FAHRSCHULE
Gießler
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- Zugmaschinen f. land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - bbH max. 40km/h mit Anhänger max. 25 km/h - selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen,   Stabler, Flurförderfz., auch mit Anhänger bis 25km/h - kein Vorbesitz
- Zugmaschinen f. land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - bbH max. 60km/h mit Anhänger - Fahrer unter 18 Jahre bbH 40km/h - selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen,   für land- u. forstwirtsch. Zwecke, auch mit Anhänger bis   40km/h - kein Vorbesitz
- Mindestalter: 16
- Mindestalter: 16
zG = zulässige Gesamtmasse         bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit