- Zugmaschinen f. land- oder forstwirtschaftliche Zwecke- bbH max. 40km/h mit Anhänger max. 25 km/h- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stabler, Flurförderfz., auch mit Anhänger bis 25km/h- kein Vorbesitz
- Zugmaschinen f. land- oder forstwirtschaftliche Zwecke- bbH max. 60km/h mit Anhänger- Fahrer unter 18 Jahre bbH 40km/h- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, für land- u. forstwirtsch. Zwecke, auch mit Anhänger bis 40km/h- kein Vorbesitz